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Ambulante Hilfen zur Erziehung Landkreis Leipzig - Außenstelle Wurzen

Die Umsetzung unserer Arbeit orientiert sich neben den gesetzlichen Vorgaben sowohl an der jeweils aktuellen Jugendhilfeplanung als auch an umfassenden verbindlichen trägerinternen Qualitätsstandards. Ihre rechtlichen Grundlagen finden die ambulanten Hilfen zur Erziehung in den §§ 30, 31, 35 sowie § 41 in Verbindung mit  §§ 30 und 35 innerhalb des SGB VIII.

  • Unsere Arbeit orientiert sich am gesamten Familiensystem und an dessen sozialen Netzwerk mit seinen Ressourcen.
  • Unser Ziel ist es die gemeinsam getroffenen Festlegungen im Hilfeplanverfahren im vereinbarten Zeitraum und Umfang zu erreichen.
  • Dabei verstehen wir den Hilfeverlauf als kontinuierlichen Arbeitsprozess zwischen allen beteiligten Fachkräften und unsere Klienten.
  • Unsere Arbeit erbringen wir kontinuierlich entsprechend des konkreten Hilfebedarfes durch eine verbindliche Vertretungsregelung

Die Hilfe soll möglichst nachhaltig wirken und eine Unabhängigkeit von weiterergehenden Hilfeformen ermöglichen sowie eine ansonsten ggf. drohende Trennung der Kinder/Jugendlichen von ihrer Familie vermieden werden und der Verbleib im Familiensystem gewährleistet werden.

Unsere Leistungen:

Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII
Im Rahmen dieser Leistung werden Minderjährige u.a. mit Problemen in der Beziehung Eltern - Kinder/Jugendliche, bei schulischen Problemen des Kindes/der Jugendlichen und bei entwicklungshemmenden, - gefährdenden sozialen Bezügen des Kindes/Jugendlichen sozialpädagogisch begleitet und unterstützt.

Ziele:

  • Verbleib des Kindes/des Jugendlichen in der Familie
  • Stärkung des Familiensystems
  • Verselbständigung
  • Bewältigung von individuellen Entwicklungsproblemen
  • Erlernen nachhaltiger Bewältigungsstrategien zum Umgang mit  künftigen Krisen und Problemen
  • schulische und/oder berufliche Integration
  • Erhalt, Stabilisierung und/oder Entwicklung förderlicher sozialer  Bezüge außerhalb der Familie (soziales Netzwerk)

 

Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII
Diese Leistung richtet sich vor allem auf Familien, Stieffamilien, Ein-Eltern-Familien, kinderreiche Familien und Pflegefamilien in Krisen- und Belastungssituationen, mit Schwierigkeiten und Problemen hinsichtlich ihrer Erziehungskompetenz, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen sowie bei der Lösung von Konflikten und Krisen und im Kontakt mit ihrem Umfeld (Ämter, Behörden, Schulen, usw.).

Ziele

  • Entwicklung neuer Strategien zur Lebensbewältigung im Kontext des eigenverantwortlichen Handelns
  • Selbstregulationsfähigkeit der Familien herauszuarbeiten und stärken, um ein von der Jugendhilfe unabhängiges Leben zu führen und weitergehende Interventionen der Jugendhilfe zu vermeiden
  • Erhalt des bestehenden Familiensystems

 

Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII
Ein Angebot für Jugendliche, die wiederholt konflikthaftes und/oder delinquentes Verhalten in der Schule, in der Familie und im sozialen Umfeld zeigen. Die Situation dieser Jugendlichen ist durch schwierige Lebensverhältnisse und soziale Benachteiligung gekennzeichnet und einer intensiven sozialpädagogischen Unterstützung bedarf.

Ziele

  • soziale Integration und eigenverantwortliche Lebensführung
  • Stärkung der psychosozialen Kompetenzen

 

Hilfe für junge Volljährige Nachbetreuung nach § 41 SGB VIII in Verbindung mit § 30 oder 35 SGB VIII
Angebot fürJunge Volljährige mit sozialen Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen. Sie erhalten Beratung, Unterstützung und Begleitung bei der Bewältigung eines eigenständigen Lebens, sowie Hilfestellung bei der Persönlichkeitsentwicklung.

Ziele

  • Verselbständigung des Hilfeempfängers unter Berücksichtigung seiner besonderen individuellen Situation
  • Persönlichkeitsentwicklung sowie die eigenverantwortliche Lebensführung

 

Ergänzende Leistungen - „Fit im Alltag" (FiA)
Das Modul FiA ist dementsprechend ein niedrigschwelliges, zielorientiertes und alltagsorientiertes Training für:

- alleinerziehende Mütter und Väter
- Familien
- auch mit geistigen Beeinträchtigungen.

Deren Situation oftmals durch Überforderung, Krisen und prekäre Lebenslagen gekennzeichnet ist. Die Arbeit erfolgt dabei stets wertschätzend, familienunterstützend und ressourcenorientiert im Rahmen des § 31 SGB VIII. Durch gezielte praktische Anleitungen, Übungen und Verinnerlichung des Erlernten soll dabei das Hauptziel einer dauerhaften Befähigung zum gelingenden Alltag erreicht werden.

 

Unsere Phasen der Arbeit
Die Umsetzung der Arbeit erfolgt in drei Hauptphasen. Diese werden als
flexible strukturgebende und unterstützende Abläufe verstanden.

  1. Kennenlernphase: Erstgespräch mit Familie/ASD, Kontaktaufnahme, (Genogramm), Klärungen von Zielen, Aufträgen, Krisenintervention, Erstellen eines ersten Arbeitskonzeptes
  2. Arbeitsphase: Erstellen der konkreten Ziele, Teilzielerarbeitung gemeinsam mit der Familie, Arbeit an Zielerreichungen und Aufträgen, Erarbeitung von Lösungsstrategien und Handlungsmöglichkeiten, Befähigung
  3. Ablösephase: Festigung und Anwendung des Erlernten, Reflexion, Umsetzung eigener Lösungsstrategien, Erlangen von Sicherheit, Abschlussgespräch mit ASD

 

Der Zugang zum Programm kann über Ärzte, Kliniken, Beratungsstellen, das Jobcenter und das Jugendamt erfolgen.

Oder direkt über:

https://www.landkreisleipzig.de/netzwerk-kinderschutz.html#article-7204-7206

Dieses Projekt wird durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz sowie durch das Bundesministerium für Familie, Senioren und Jugend gefördert.

Kontakt

Ambulante Hilfen zur Erziehung Landkreis Leipzig - Außenstelle Wurzen
Georg-Schuhmann-Str. 36
04808 Wurzen
Tel.: 03425-819889
Fax.: 03425-852159
Zur Routenplanung

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